Ziele
Entlastung der Angehörigen
Tagestrukturierung der Bedürftigen
Betreuungsbeispiele:
Singen, Spielen, Vorlesen
Betätigungen, Beschäftigungen
Spaziergänge, Ausflüge
Erinnerungsarbeiten
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die genehmigungspflichtigen Betreuungsleistungen sind gesetzlich wie nachstehend aufgeführt. Von diesen Kriterien müssen mindestens zwei Punkte zutreffen, davon muss mindestens ein Defizit in Punkt 1-9 beschrieben sein.
- unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)
- Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
- unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
- tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
- im situativen Kontext inadäquates Verhalten
- Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
- Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
- Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
- Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus
- Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
- Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
- ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
- zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression
Hinweise:
Nur abrechenbar durch Pflegedienst
Kostenübernahme durch die Pflegekasse je nach Einstuftung
Kosten 100-200 € pro Monat
Nicht abhängig von der Pflegestufe
Bei Betreuungsleistungen sind Hauswirtschaft, Grund- und Behandlungspflege ausgeschlossen.